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Förderungen

 

Landwirtschaft

A)   SCHWEINEHALTUNG

- Zuchtsauen
Für den Ankauf von Zuchtsauen, F 1-Sauen, Hybridsauen und Hardegger Zuchtsauen, wird pro Jahr nachstehende Ankaufsbeihilfe gewährt.

  • für 1 Sau   ............................................................      € 146,--

Der Abstammungsnachweis und die Kaufbestätigung sind am Gemeindeamt vorzulegen.

- künstliche Besamung

Für die künstliche Besamung der Sauen wird pro Portion Ebersamen ein Zuschuss von

€  7,30 gewährt.

B)  RINDERHALTUNG

Für den Ankauf von 1 weiblichen Zuchtrind wird ebenfalls ein Betrag von 20% des Kaufpreises als Förderung gewährt. Die Höchstgrenze für die Gewährung der Förderung beträgt maximal €  364,--.  Der Förderungsbetrag kann pro Betrieb und Jahr nur einmal im Jahr gegen Vorlage von Abstammungsnachweis und Kaufbestätigung in Anspruch genommen werden. Der Impfhelfer für die Pflichtuntersuchungen (TBC und Bang) wird zur Gänze von der Gemeinde bezahlt.

Die Gemeinde übernimmt für die Tollwutschutzimpfung einen Kostenanteil von € 1,45 pro GVE.

Für die künstliche Besamung bei Rindern wird der über den Grundtarif (derzeit € 19,50) hinausgehende Betrag (erhöhte Wegkosten, Wochenend- und Feiertagszuschlag) von Seiten der Gemeinde gegen Vorlage des Deckscheines rückvergütet.

Der Kostenanteil der künstlichen Besamung bei Rindern, wird gänzlich von der Gemeinde übernommen.

Die Maximalförderung pro Betrieb und Jahr für den Ankauf von Zuchttieren (Zuchtsauen, F1-Sauen, Hybridsauen, Hardegger Zuchtsauen, weibl. Zuchtrindern) wird mit € 510,-- pro Jahr festgesetzt. Sämtliche Förderungsbeträge sind incl. MWSt..

Alle Zuchttiere müssen zur Inanspruchnahme einer Förderung auf einer Zuchtviehabsatzveranstaltung (Versteigerung) im Bundesgebiet angekauft werden.

Bei Ankauf ab Hof, Abrechnung erfolgt über Zuchtverband, reduziert sich die Förderung um 20%.

Der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft behält sich für alle angekauften
Tiere, für die eine Förderung in Anspruch genommen wird, eine Besichtigung vor.

C)  BODENKALKAKTION

Pro Betrieb bzw. je Landwirt werden 20% der Kosten, inkl. Streuer, maximal € 150,--, nach Rechnungsvorlage, pro Jahr gefördert.

Für die Inanspruchnahme einer Förderung notwendigen Unterlagen des Vorjahres sind bis spätestens 31. Jänner des Folgejahres am Gemeindeamt vorzulegen bzw. einzureichen.

 

Wappen Magdalensberg